Ab 28. Juni 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – und verpflichtet viele Unternehmen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Das betrifft vor allem Websites, Webshops und mobile Anwendungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen das Gesetz gilt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen – und wie Mindspace Sie bei der Umsetzung unterstützt.
Der Zweck des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Es stärkt die digitale Teilhabe und baut bestehende Barrieren ab.
Das Gesetz basiert auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 – „European Accessibility Act“, die von allen Mitgliedstaaten verbindlich umzusetzen ist. Ziel ist eine harmonisierte Regelung der digitalen Barrierefreiheit in der gesamten EU.
Das BaFG ist damit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wesentlicher Schritt hin zu einer modernen, inklusiven und benutzerfreundlichen digitalen Gesellschaft.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) setzt Österreich die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 – den sogenannten „European Accessibility Act“ – in nationales Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote – darunter insbesondere Websites, Webshops und mobile Anwendungen – den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.
Das Gesetz richtet sich an eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, die digitale Dienstleistungen an Endkonsumenten (B2C) bereitstellen oder Produkte an diese vertreiben, darunter:
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende & Jahresumsatz unter 2 Mio. €), sofern sie keine gesetzlich geregelten Dienstleistungen im öffentlichen Interesse anbieten.
Die Barrierefreiheit muss sich an den international anerkannten Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA orientieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
Diese Kriterien betreffen sowohl das technische Grundgerüst als auch Design und redaktionelle Inhalte.
Jede Website, die unter das BaFG fällt, muss eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung beinhalten. Diese muss Folgendes enthalten:
Unternehmen sollten die Umsetzung und Prüfprozesse der Barrierefreiheitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren, um im Fall von Beschwerden oder Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde reagieren zu können.
Bei Verstößen gegen das BaFG drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei wiederholter Nichtumsetzung nach Beschwerde.
Als erfahrene Digitalagentur unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts – inklusive WCAG-Audit, technischer Umsetzung, Content-Anpassung und Erstellung der Barrierefreiheitserklärung.