Collage aus barrierefreiheitsbezogenen Symbolen wie Rollstuhl, Ohr, durchgestrichenem Auge, Tastatur und Computermaus, ergänzt durch Pflanzen und einen Stuhl. Die schwarz-weiße Illustration ist klar und freundlich gestaltet, mit viel Weißraum und ohne Hintergrund.

Barriere­freiheits­gesetz
(BaFG)

Barrierefreiheitsgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Ab 28. Juni 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – und verpflichtet viele Unternehmen zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Das betrifft vor allem Websites, Webshops und mobile Anwendungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, für wen das Gesetz gilt, welche Anforderungen erfüllt werden müssen – und wie Mindspace Sie bei der Umsetzung unterstützt.

Collage aus barrierefreiheitsbezogenen Symbolen wie Rollstuhl, Ohr, durchgestrichenem Auge, Tastatur und Computermaus, ergänzt durch Pflanzen und einen Stuhl. Die schwarz-weiße Illustration ist klar und freundlich gestaltet, mit viel Weißraum und ohne Hintergrund.

First things first - wozu wurde das Barrierefreiheitsgesetz beschlossen?

Der Zweck des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ist es, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Es stärkt die digitale Teilhabe und baut bestehende Barrieren ab.

Das Gesetz basiert auf der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 – „European Accessibility Act“, die von allen Mitgliedstaaten verbindlich umzusetzen ist. Ziel ist eine harmonisierte Regelung der digitalen Barrierefreiheit in der gesamten EU.

Ziele im Überblick

  • Gleichstellung & Inklusion: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote ohne Einschränkungen nutzen können.
  • EU-weite Standards: Einheitliche Anforderungen schaffen Rechtssicherheit und erleichtern grenzüberschreitende Nutzung digitaler Dienste.
  • Förderung von Innovation: Barrierefreie Gestaltung verbessert nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Das BaFG ist damit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wesentlicher Schritt hin zu einer modernen, inklusiven und benutzerfreundlichen digitalen Gesellschaft.

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) setzt Österreich die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 – den sogenannten „European Accessibility Act“ – in nationales Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen.

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote – darunter insbesondere Websites, Webshops und mobile Anwendungen – den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Das Gesetz richtet sich an eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen, die digitale Dienstleistungen an Endkonsumenten (B2C) bereitstellen oder Produkte an diese vertreiben, darunter:

  • Unternehmen, die Webshops oder Online-Buchungssysteme betreiben
  • Firmen mit Webseiten oder mobilen Apps als zentralem Kommunikationskanal
  • Hersteller und Händler von digitalen Geräten (z. B. Geldautomaten, e-Reader)
  • Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (z. B. Banken, Telekom)

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende & Jahresumsatz unter 2 Mio. €), sofern sie keine gesetzlich geregelten Dienstleistungen im öffentlichen Interesse anbieten.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die Barrierefreiheit muss sich an den international anerkannten Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA orientieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Texte müssen verständlich und strukturiert sein
  • Bedienung muss ohne Maus möglich sein (Tastatur-Navigation)
  • Bilder und Grafiken benötigen alternative Texte (Alt-Texte)
  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Videos sollten mit Untertiteln oder Transkripten versehen sein
  • Fehlermeldungen und Formulare müssen klar und nachvollziehbar sein
  • Zoom-Funktion und responsives Design
  • u.v.m.

Diese Kriterien betreffen sowohl das technische Grundgerüst als auch Design und redaktionelle Inhalte.

Weitere Pflichten und Rahmenbedingungen

Barrierefreiheitserklärung

Jede Website, die unter das BaFG fällt, muss eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung beinhalten. Diese muss Folgendes enthalten:

  • Erklärung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit (vollständig / teilweise / nicht barrierefrei)
  • Angabe, wann die letzte Evaluierung stattgefunden hat
  • Kontaktmöglichkeit für Feedback und Verbesserungsvorschläge
  • Information über das Beschwerdeverfahren bei der nationalen Durchsetzungsstelle

Dokumentation & Nachweis

Unternehmen sollten die Umsetzung und Prüfprozesse der Barrierefreiheitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentieren, um im Fall von Beschwerden oder Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde reagieren zu können.

Strafen bei Nichteinhaltung

Bei Verstößen gegen das BaFG drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei wiederholter Nichtumsetzung nach Beschwerde.

Wie Mindspace Sie unterstützt

Als erfahrene Digitalagentur unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines barrierefreien Webauftritts – inklusive WCAG-Audit, technischer Umsetzung, Content-Anpassung und Erstellung der Barrierefreiheitserklärung.

  • Analyse bestehender Websites (WCAG 2.2 A/AA)
  • Konzept & Umsetzung
  • Technisches & redaktionelles WCAG-Consulting
  • Barrierefreiheitserklärung als Vorlage & individuelle Anpassung
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